Bestattungsamt
- ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben - im Original)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
Tritt ein Todesfall während den offiziellen Feiertagen ein, ist die Gemeindeverwaltung in der Regel geschlossen. Sie können sich an solchen offiziellen Feiertagen vorerst an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl wenden und anschliessend nach den Feiertagen können Sie bei der Gemeindeverwaltung einen Termin für das Todesfallgespräch vereinbaren.
Über Weihnachten/Neujahr steht Ihnen die Verwaltung zu bestimmten Zeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie die publizierten Zeiten auf unserem Telefonbeantworter oder unserer Homepage.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Wegleitung für Angehörige im Todesfall (PDF, 224 kB) | Download | 0 | Wegleitung für Angehörige im Todesfall |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle / Fremdenkontrolle | 061 775 90 02 | lea.minnig@kleinluetzel.ch |