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Hundekontrolle

Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Einwohnergemeinde Kleinlützel, unter Vorweisung des Tierausweises angemeldet werden. Zur Hundebezeichnung müssen Sie Ihren Hund nicht mitbringen. Die Hundesteuer ist jeweils bis Ende April zu begleichen.

Auch Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und der Tod des Hundes sind der Einwohnergemeinde mitzuteilen.
Hundehalter und Hund müssen zudem in der zentralen Datenbank AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. registriert werden.

Haftpflichtversicherung
Wir verweisen auf das Hundegesetz vom 01.01.2026, § 10 betreffend Haftpflichtversicherung:
Der Halter oder die Halterin hat eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt.
 

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Ab dem 1. April bis und mit dem 31. Juli gilt im Kanton Solothurn eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald. 

Gebühren
Jahresgebühr pro Hund (inkl. Beitrag an Kanton): Fr. 115.00

Spannendes rund um den Hund auf hundschweiz.ch
Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG hat für alle Hundeinteressierten eine neue Webseite geschaffen, die kaum eine Frage rund um den Hund offen lässt. Das Online-Nachschlagewerk hundschweiz.ch liefert Informationen zu den verschiedensten Themen rund um unsere liebsten Vierbeiner und spricht gezielt auch Laien an, die sich kundig machen wollen über die Bedürfnisse ihres künftigen Familienmitglieds. Schauen Sie vorbei unter: www.hundschweiz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

Gerne verweisen wir Sie auch auf das kantonale HundegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie die kantonale HundeverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

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