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Heimatausweis

Der Heimatausweis, auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Der Heimatausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
• Personen, die sich während der Woche anderorts
beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den
Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
• Personen, die sich saisonbedingt beruflich
andernorts aufhalten und nach Beendigung der
Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
• Studierende und Personen mit längerem Anstalts-
Sanatoriumsaufenthalt. Wenn Aufenthaltsgemeinde
dies verlangt, muss das Ausweispapier am Anstalts-
ort sein.


Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Dieser ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich Ihr dauernder Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.

Preis

Fr. 10

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