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Peter Gugger

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Peter Gugger
Huggerwald 825
4245 Kleinlützel
Tel. P 044 371 89 41
Für Notfälle: 079 276 37 80
peter.gugger@apraxis.ch

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Friedensrichter

Friedensrichter

Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als

urteilender Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeit des Friedensrichters
I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)

Als urteilender Richter
• wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen
• ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
• der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt

Als Sühnerichter
• wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen und ein

Schlichtungsverfahren notwendig ist.

Bis zu einem Streitwert CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder mit

dem offiziellen Formular beim Friedensrichter gestellt werden.

Schlichtungsgesuch nach Artikel 202 ZPO
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/

parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-d.pdf

Schlichtungsgesuch nach Artikel 202 ZPO betr. arbeitsrechtliche Streitigkeiten
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/

parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-arbeitsrecht-d.pdf

Falls Sie die Formulare durch Anklicken des Links nicht öffnen können, speichern Sie

die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:

  1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link.
  2. Drücken Sie die rechte Maustaste.
  3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option "Ziel speichern unter..." und speichern Sie die Datei lokal ab.
  4. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus.

II. Strafsachen

Als urteilender Richter
• wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)


Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben

vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.
www.svfv.ch/fileadmin/user_upload/informationen/svfv_prospekt_20130403.pdf

Zugehörige Objekte

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Friedensrichter Verantwortlicher