Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden oder die Abmeldung online via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen. Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
- Wegzugsdatum
- neue Adresse
Planen Sie den Wegzug ins AuslandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.? Dann bitten wir Sie, sich mindestens vier Wochen bevor Sie die Schweiz verlassen, sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle sowie beim Steueramt zu melden. Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und –bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als 2 Monate planen, haben sich mindestens zwei Monate vor der Ausreise in Verbindung zu setzen mit:
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Militärverwaltung / Kreiskommando
Kapitelhaus
Hauptgasse 70
4509 Solothurn
Tel. 032 627 27 62
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle / Fremdenkontrolle | 061 775 90 02 | lea.minnig@kleinluetzel.ch |