Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen bei Hunden, welche drei Monate oder älter sind. Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen. Mitzubringen sind der Haftpflichtversicherungsnachweis und der Impfausweis.
Wichtig! Auf der Haftpflichtversicherung muss klar ersichtlich sein, dass der Hund in Versicherung vorhanden ist.
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.