Abmeldung Ausländer/-innen
Sie ziehen aus unsere Gemeinde weg? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.Schweizerinnen und Schweizer können die Abmeldung ebenfalls über das Formular mitteilen.
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen
- Ausländerausweis
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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