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Waldbrandgefahr, Rückstufung auf Gefahrenstufe 3 (erheblich) / Aufhebung Feuerverbot vom 3.7.2026

14. September 2026
Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben

Während der letzten Tage sind im Kanton Solothurn flächendeckend Niederschläge gefallen. Zusammen mit den gesunkenen Temperaturen hat dies zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Diese wurde von der Gefahrenstufe 4 (gross) auf Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. 

Das seit dem 3. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026 ist damit widerrufen und nicht mehr gültig.

Bitte beachten Sie aber, dass nach wie vor grosse Vorsicht geboten ist. Feuer dürfen auch in befestigten Feuerstellen nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist auf das Feuern im Wald und in Waldesnähe zu verzichten.

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2026-09-11 Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben (PDF, 102 kB) Download 0 2026-09-11 Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben