Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien
Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hebt das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) auf und erlässt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab folgende Allgemeinverfügung:
1. Die Allgemeinverfügung "Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit" vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
2. Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
3. Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung "Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit" vom 3. Juli 2026.
Sie finden die Allgemeinverfügungen vom 26. August 2026 sowie vom 3. Juli 2026 hier aufgeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass die Waldbrandgefahr nach wie vor hoch ist. Es gilt weiterhin im gesamten Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 (= gross).
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot_26.8.2026 (PDF, 85 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot_26.8.2026 |
| 20260703_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) | Download | 1 | 20260703_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot |