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Räumliches Leitbild 2045, Einladung zur öffentlichen Mitwirkung

25. Mai 2023

Räumliches Leitbild 2045, Einladung zur öffentlichen Mitwirkung

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Entwurf des «Räumlichen Leitbilds 2045» ist abgeschlossen und steht zur öffentlichen Mitwirkung bereit. Die Bevölkerung wurde schon zu Beginn in die Erarbeitung mit einbezogen: einerseits durch die Mitarbeit in der vorbereitenden Arbeitsgruppe; anderseits durch die Teilnahme an der Umfrage, welche im Mai/Juni 2019 durchgeführt wurde. Der Rücklauf der Fragebogen war erfreulich hoch.

Öffentliche Mitwirkung:

Gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes dient die Information und Mitwirkung dazu, die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen. Eingaben zum Mitwirkungsverfahren können von jeder Person, die davon berührt ist, innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Kleinlützel, Huggerwaldstrasse 175, 4245 Kleinlützel, eingereicht werden.

Das «Räumliche Leitbild 2045» kann während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf unserer Homepage unter www.kleinluetzel.ch abrufbar.

Auflagefrist: 26. Mai 2023 bis 26. Juni 2023

Ort: Gemeindeverwaltung, Huggerwaldstrasse 175, 4245 Kleinlützel

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
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Stellungnahme_Vorprufung_20230428.pdf Download 2 Stellungnahme_Vorprufung_20230428.pdf
Leitbildplan_Siedlungsentwicklung_2.pdf Download 3 Leitbildplan_Siedlungsentwicklung_2.pdf
Leitbildplan_Verkehr_und_Begegnung_2.pdf Download 4 Leitbildplan_Verkehr_und_Begegnung_2.pdf
Leitbildplan_Natur_und_Landschaft_2.pdf Download 5 Leitbildplan_Natur_und_Landschaft_2.pdf
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