Teilweise Aufhebung des Fischereiverbotes und Betretungsverbots in Fliessgewässer
Das Fischerei- und Betretungsverbot vom 13. Juli wird per sofort aufgehoben.
Das bestehende Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbaches wird bis zum Beginn der Schonzeit am 1. Oktober 2026 verlängert. In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Teilaufhebung (PDF, 174 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Teilaufhebung |