Leinenpflicht für Hunde ab dem 1. April bis und mit dem 31. Juli
Im Kanton Solothurn gilt vom 1. April bis 31. Juli im Wald eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
Im Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, eine besonders empfindliche Phase im Jahresverlauf. Viele Vögel brüten und Säugetiere wie beispielsweise Rehe setzen in dieser Zeit ihren Nachwuchs. Um die Jungtiere und ihre Mütter vor unnötigem Stress und Gefahren zu schützen, gilt im Kanton Solothurn ab dem 1. April bis und mit dem 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald (§ 4 Abs. 1 lit. a Hundeverordnung).Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.