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23.04.2021 01:24:14
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis: kostenlos
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Abmeldung / Wegzug Schweizer/-innen | Link |
Wegzug Schweizer/-innen ins Ausland | ![]() |
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