Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kanton Solothurn teilt folgendes mit:
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung im Zusammenhang mit COVID-19 und der daraus resultierenden Durchführungsprobleme hat der Chef der Armee entschieden, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 sistiert wird.
Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das obliagatorische Programm 2020 nicht schiessen müssen, aber trotzdem freiwillig daran teilnehmen dürfen. Folgerichtig entfallen auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.
Dokument Sistierung_der_obligatorischen_Schiessubung_2020.pdf (pdf, 272.5 kB)
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