Ab dem 3. September 2020 gilt im Kanton Solothurn eine Maskenpflicht in Einkaufsläden und Einkaufszentren
Aufgrund der kantonal und gesamtschweizerisch steigenden Fallzahlen der vergangenen Wochen sowie der nach wie vor hohen Anzahl von Personen, die vom Kantonsärztlichen Dienst im Rahmen des Contact Tracings identifiziert und benachrichtigt werden muss, wird die Maskenpflicht, die aufgrund von Art. 3a der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26) seit dem 6. Juli 2020 für den Bereich des öffentlichen Verkehrs gilt, auf Einkaufsläden und -zentren ausgedehnt.
Damit trägt der Kanton Solothurn den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an die Kantone, die Einführung einer Maskenpflicht zu prüfen, sowie dem Umstand, dass bestimmte Kantone bereits eine Maskenpflicht in Einkaufsläden eingeführt haben (BS, FR, GE, JU, NE, VD, VS, ZH), Rechnung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Anhang.
Neuigkeiten finden Sie jeweils auf der Website des Kantons Solothurn: https://corona.so.ch/
Dokumente | Allgemeinverfuegung_betreffend_Ausdehnung_der_Maskenpflicht_auf_Einkaufslaeden_und_-zentren_mit_Begruendung.pdf (pdf, 334.8 kB) NEU_FAQ_neue_Massnahmen_Coronavirus-Maskenpflicht.pdf (pdf, 56.2 kB) |
zur Übersicht |