Im Kanton Solothurn gilt ab sofort ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe
Das Wetter wurde in den vergangenen Tagen zunehmend heisser. Durch die fehlenden Niederschläge in der letzten Zeit ist die Streuschicht stellenweise sehr trocken und damit leicht entzündbar.
Die Waldbrandgefahr wird im Kanton Solothurn als "gross" (Stufe 4) beurteilt. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn heute für den ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt. Dieses tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Obwohl Feuern/Grillieren und das Abbrennen von Feuerwerk (mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald) im Siedlungsgebiet erlaubt ist, bitten die kantonalen und kommunalen Behörden die Einwohnerinnen und Einwohner durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte folgendes:
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie den angefügten Dokumenten.
Dokumente | 2020-07-30_Kanton_Solothurn_Absolutes_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_im_Wald_und_in_Waldesnaehe.pdf (pdf, 186.9 kB) 20200730_Waldbrandgefahr_Stufe_4.pdf (pdf, 127.8 kB) Feuerverbot_2020.07.30.pdf (pdf, 95.9 kB) |
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